Erstprüfung, Fremdüberwachung und Eigenüberwachung

Die Organisation der Güteüberwachung erfolgt in mehreren Schritten. Auf die Erstprüfung als Grundsatzprüfung folgt die regelmäßige Fremdüberwachung als externe Kontrolle sowie die ständige Eigenüberwachung. Die Überwachung gewährleistet, dass sich der Gütezeichennutzer an die festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen hält.

Die Erstprüfung an Blockrigolen (Blockspeicher) gem. RAL-GZ 994, Teil 11

  • Die Erstprüfung ist eine Grundsatzprüfung, bei der nachgewiesen wird, dass der Hersteller generell in der Lage ist, RAL-konforme Kunststoff-Versickerblöcke herzustellen  
  • Sie wird von unabhängigen und vom Güteausschuss „Versickerung“ anerkannten Prüfinstituten durchgeführt
  • Sie umfasst alle in Tabelle 1 genannten Prüfungen
  • Sie beinhaltet auch die Überprüfung der Produktionsanlagen und des werkseigenen Labors
  • Erst wenn der Nachweis erbracht wurde, dass alle Anforderungen der Gütebestimmungen erfüllt sind, wird für den untersuchten Blockrigolentyp das Gütezeichen verliehen
  • Werden grundlegende Veränderungen im Herstellprozess vorgenommen, so ist eine neue Erstprüfung zu beantragen.

Die Fremdüberwachung an Blockrigolen (Blockspeicher) gem. RAL-GZ 994, Teil 11

  • Die Fremdüberwachung dient der externen Kontrolle, ob die RAL Güte- und Prüfbestimmungen vom Gütezeichenbenutzer auch nach der Erstprüfung eingehalten werden
  • Die Überwachungsprüfungen werden 1-mal jährlich von unabhängigen und vom Güteausschuss „Versickerung“ anerkannten Prüfinstituten durchgeführt
  • Die Fremdüberwachung umfasst die in Tabelle 1 genannten Prüfungen
  • Sie beinhaltet auch die Überprüfung der Produktionsanlagen, des Werkslabors und der werkseigenen Produktkontrolle (Eigenüberwachung)
  • Weichen Prüfergebnisse von den Güteanforderungen ab, so ist die Produktionscharge als Fehlcharge zu deklarieren und auszusondern. Die Prüfungen müssen an Blöcken einer neuen Charge wiederholt werden. Ergeben auch diese ein den Güteanforderungen nicht genügendes Ergebnis, so ist der Güteausschuss hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Güteausschuss entscheidet dann über die Aberkennung des RAL Gütezeichens. Erforderlichenfalls ist eine neue Erstprüfung zu beantragen.

Die Eigenüberwachung an Blockrigolen (Blockspeicher) gem. RAL-GZ 994, Teil 11

  • Jeder Gütezeichenbenutzer hat zur Einhaltung der RAL Güte- und Prüfbestimmungen eine regelmäßige, schriftlich zu dokumentierende und jederzeit zu reproduzierende Eigenüberwachung durchzuführen.
  • Die Eigenüberwachung umfasst die Tabelle 1 genannten Prüfungen
  • Drei der genannten sechs Prüfungen sind täglich, drei nach jedem Chargenwechsel durchzuführen. Damit ist eine ständige Produktkontrolle gewährleistet
  • Weichen Prüfergebnisse von den Güteanforderungen ab, so sind die diesbezüglichen Prüfungen umgehend zu wiederholen. Werden auch hierbei Abweichungen festgestellt, so ist die Produktionscharge als Fehlcharge zu deklarieren und auszusondern. Die Prüfungen werden an Blöcken einer neuen Charge wiederholt. Ergeben auch diese ein den Güteanforderungen nicht genügendes Ergebnis, so ist der Güteausschuss hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Güteausschuss entscheidet dann über die Durchführung einer sofortigen Fremdüberwachung oder – im Falle von Änderungen im Produktionsprozess - über die sofortige Aberkennung des RAL Gütezeichens.